Mo. Nov 25th, 2024
Die Umstellung auf Pro-Kopf-Zahlungen des Bundes, die Einschränkungen von Leistungen: In Hessen stoßen die Bund-Länder-Beschlüsse zu den Kosten der Migration auf geteiltes Echo. Die Kommunen erwarten nun auch vom Land einen Systemwechsel.

Nach einer langen Nachtsitzung haben sich Bund und Länder am frühen Dienstagmorgen auf ein System der Finanzierung der Migrationskosten und Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung geeinigt. Wie in der Bundespolitik gingen auch in Hessen die Bewertungen über den Kompromiss auseinander.

Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU) sprach in Berlin von einem “Schritt in die richtige Richtung”, der sich sehen lassen könne und Handlungsfähigkeit beweise. Es sei gelungen, 16 Ministerpräsidenten mit verschiedenen Parteibüchern unter einen Hut zu bringen, ergänzte er am Abend in der hessenschau. Er relativierte aber die Einordnung von Kanzler Olaf Scholz (SPD), es handele sich um einen “sehr historischen Moment”: Laut Rhein, der Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist, müssen “natürlich noch weitere Schritte folgen”.

Die Linke im Landtag befand dagegen, ein “Wettbewerb der Schäbigkeiten” gehe weiter. Die AfD sprach von “Augenwischerei”. Der hessische Städte- und Gemeindebund forderte: Der im Januar erstmals zusammenkommende neugewählte Landtag müsse sofort darangehen, das bisherige System der “Nothilfe” für die Kommunen nun durch ein verlässliches System der Finanzierung zu ersetzen.

Systemwechsel und Einschränkungen

Nach monatelangem Streit hatten sich Bund und Länder auf schnellere Asylverfahren und Abschiebungen, Leistungskürzungen und ein neues System zur Bezahlung der Flüchtlingskosten geeinigt. Von der Union geführte Länder hatten kurzfristig noch weiterführende Forderungen erhoben.

Vom kommenden Jahr an zahlt der Bund für jeden Asyl-Erstantragssteller eine jährliche Pro-Kopf-Pauschale von 7.500 Euro und nicht mehr eine jährliche Gesamtsumme – ein sogenanntes “atmendes System”. Die Länder hatten 10.500 Euro gefordert. Sie sowie die für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern zuständigen Kommunen werden durch das neue System laut Beschluss um insgesamt 3,5 Milliarden Euro entlastet.

Außerdem sollen Leistungen eingeschränkt werden. So sollen Geflüchtete künftig nicht nach 18, sondern erst nach 36 Monaten Leistungen in Höhe des Bürgergeldes erhalten.

Bezahlkarte soll Auslandsüberweisungen einschränken

Unter anderem soll auch eine Bezahlkarte bundesweit eingeführt werden, mit der Asylbewerber Güter des täglichen Bedarfs bargeldlos einkaufen können. Das soll die Möglichkeit für Geldüberweisungen in Heimatländer einschränken, was von Befürwortern der Karten-Lösung als Anreiz zur Migration nach Deutschland gesehen wird. Verfassungsrechtlich sei das zulässig und die richtige Maßnahme, sagte Rhein.

Er begrüßte außerdem das “klare Bekenntnis” zu Binnengrenzkontrollen. Vor ein paar Monaten habe er für die Forderung noch Kritik bekommen, so Rhein in der hessenschau. “Die Zeit der grenzenlosen Offenheit ist vorbei. Das wird die Zahlen runterbringen”, gab er sich überzeugt.