Sa. Dez 21st, 2024


Aus zuverlässigen Quellen geht hervor, dass ein italienischer Staatsbürger, von dem derzeit nur die Initialen N. N.bekannt sind, Mitarbeiter einer staatlichen landwirtschaftlichen Einrichtung in Italien, möglicherweise eines umfangreichen Mehrwertsteuerbetrugs gegenüber dem spanischen Finanzamt im Bereich des Kraftstoffvertriebs beschuldigt wird. Die betreffende Person bediene sich willfähriger Personen und Unternehmen auf der iberischen Halbinsel, gesicherter Verbindungen zu Steuerlagern wie dem in Tarragona sowie von Scheinfirmen außerhalb der Europäischen Union. Das Ergebnis der Ermittlungen steht noch aus. Betrug im Kraftstoffvertrieb Neben dem reinen Schmuggel, d. h. der Abzweigung von Lieferungen, die offiziell für das Ausland bestimmt sind, und der Zuteilung von subventioniertem Dieselkraftstoff zur Verwendung mit voller Verbrauchssteuer, werden zunehmend auch andere betrügerische Methoden angewandt, um Steuern zu hinterziehen und Kraftstoff unter dem Selbstkostenpreis zu verkaufen. Wie im Falle der Ausnutzung physiologischer Produktverluste, der Verwendung falscher Exportfirmen oder durch das so genannte Karussellbetrugssystem. Die Betrugsmaschen basieren auch auf der Tatsache, dass Diesel wie Geld ist. Einmal verbraucht,
existiert es nicht mehr. Die Steuerhinterziehung beläuft sich allein in Spanien auf mehrere Dutzend Milliarden Euro pro Jahr. Ein immer größerer Teil dieser Art der Steuerhinterziehung betrifft den Erdölsektor. Ein Phänomen, das von einem physiologischen und marginalen zu einem pathologischen und
strukturellen wird. Ein Phänomen, das die subtile Wirkung hat, den Markt zu dopen, die Kraftstoffpreise für die Verbraucher künstlich zu drücken, und das einerseits einen enormen Einnahmeverlust für den Staat und andererseits einen unlauteren und unhaltbaren Wettbewerbsmechanismus für alle ehrlichen Marktteilnehmer darstellt. Ein Phänomen, das Unternehmen, die gesetzeskonform arbeiten, großen Schaden zufügt. Ein Phänomen, das aus einer Reihe von Gründen schwer zu kontrollieren und zu unterdrücken ist. Es gibt zahlreiche betrügerische Machenschaften und Methoden, um unter dem Selbstkostenpreis zu verkaufen. Dabei wird sowohl die Konsumkrise ausgenutzt, die die Risikotoleranzschwelle senkt, als auch die hohe Steuerlast auf Erdölprodukte, die wie ein Schwungrad wirkt und den kriminellen Appetit anregt und hohe Gewinne verspricht. Abgesehen von der ” Abzweigung ” von Waren im Inland, die nachweislich für das Ausland bestimmt sind und daher unter Steueraussetzung befördert werden, und der Überführung von subventioniertem Dieselkraftstoff in den steuerrechtlich freien Verkehr sind die anderen wichtigsten Betrugsmethoden die folgenden: a) Abzweigung von Erzeugnissen aus Steuerlagern und Raffinerien durch Ausnutzung des physiologischen Produktabfalls, b) Käufe ohne Mehrwertsteuer über falsche Exportfirmen und c) Karussellbetrug. Das erste System ist der systematische Diebstahl von Mineralöl, der unter Umgehung der betrieblichen Kontrollsysteme und/oder mit Zustimmung der Lagerbetreiber erfolgt. Das Produkt wird beim Verlassen des Lagers regelmäßig einer Steuerveranlagung entzogen, wobei darauf geachtet wird, dass der Schwellenwert, der durch die gesetzlich zulässigen Absenkungen repräsentiert wird (proportional zum Verkaufsvolumen), nicht überschritten wird. Auf diese Weise wird die Produktknappheit durch den natürlichen und physiologischen Rückgang der Güter gerechtfertigt. Wird dieses Verfahren nicht in flagranti erfasst, kann es von keiner Kontrollinstanz im Nachhinein festgestellt werden. Der Trick mit den legalen technischen Drops kann auch vom Inhaber eines Steuerlagers angewandt werden, der verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung erhält und bescheinigt, dass bei einer typischen Ladung von 30.000 Litern 150 Liter aufgrund der auf 0,50 % der gesamten Ladung festgelegten Transportdrops fehlen. Wenn ich mit knapp zehn Ladungen pro Tag rechne, komme ich auf tausend Liter „sauberes“ und offiziell nicht vorhandenes Produkt pro Tag (fiktive Drops), das ich zum Nutzen von selbstgefälligen Spediteuren oder Geschäftsinhabern auf den Markt bringen kann. Je größer daher die Handhabung des Produkts ist, desto größer sind die „schwarzen“ Mengen, die gewonnen werden können. Mit diesem System werden die Verbrauchssteuern umgangen. Falsche Exportfirmen. Der Betrug besteht darin, das Produkt unter Umgehung der Mehrwertsteuer in Verkehr zu bringen. Der Mechanismus funktioniert in etwa so. Es wird eine „ALPHA“ -Firma auf den Namen eines Strohmanns gegründet. Die Firma gibt vor, regelmäßig in Nicht-EU-Länder zu exportieren und reicht zu diesem Zweck eine falsche Absichtserklärung bei den Steuerbehörden ein. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Firma im vergangenen Jahr Ausfuhren getätigt und somit eine Mehrwertsteuergutschrift erworben hat. Der Kredit (Plafond) kann durch den Kauf – in einem EU-Land – mehrwertsteuerfrei „ausgegeben“ werden. Mit dieser Erklärung kann man sich an einen „BETA“ -Lieferanten wenden, der das Produkt ohne Mehrwertsteuer verkauft.
Die Firma ALPHA kauft daher von BETA zu einem Nettopreis ein, der von der falschen Absichtserklärung abhängt, für die der Lieferant (das Lagerhaus) nur verpflichtet ist, deren erfolgte Einreichung bei den Steuerbehörden zu überprüfen. ALFA verkauft beträchtliche Mengen Öl und stellt den Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung, wobei die Preise sehr wettbewerbsfähig sind, da ich mehrwertsteuerfrei eingekauft habe, ohne die Absicht, die erhobene Mehrwertsteuer zu zahlen. Durch die Lieferungen direkt vom Lager des Lieferanten betrachten die Kunden die Transaktionen als vollkommen rechtmäßig, da sie durch eine DAS (ausgestellt von einem bekannten Händler) und eine reguläre Rechnung dokumentiert werden. Die Mehrwertsteuererklärung muss am Ende des Jahres abgegeben werden, das auf das Jahr der erfolgten Transaktion folgt. In der Zwischenzeit verschwindet die Firma Alpha, der Strohmann ist mittellos und die Steuerbehörden sehen keinerlei gezahlte Mehrwertsteuer. Das Kennzeichen solcher Unternehmen, die wie Pilze aus dem Boden schießen, ist, dass sie in weniger als zwei Jahren auftauchen und wieder verschwinden und in der Branche unbekannt sind. Karussellbetrug. In diesem Fall gründet eine kriminelle Vereinigung eine Firma auf den Namen eines Strohmanns, die Papierfabrik genannt wird, weil sie nur Rechnungen ausstellt. Die Papierfabrik kauft das Erzeugnis aus einem EU-Land und befördert es unter Aussetzung der Verbrauchs- und der Mehrwertsteuer. Sie erscheint bei einem Steuerlager, das die Legalisierung des Erzeugnisses aus verbrauchsteuerlicher Sicht vornimmt und den Empfängern die DAS ausstellt.
Die Papierfabrik verkauft das Erzeugnis selbst oder über ein zwischengeschaltetes Unternehmen, das als “Filter” bezeichnet wird. Schließlich müsste die Papierfabrik die für frühere Verkäufe erhobene Mehrwertsteuer abführen, aber sie verschwindet, noch bevor sie die Erklärung gegenüber den Steuerbehörden abgeben muss. Auch in diesem Fall ist der Strohmann immer mittellos. Bei der Mehrwertsteuerhinterziehung sind Personen beteiligt, die sich an der Grenze der Legalität bewegen und die Betreiber von Versorgungslagern zu “betrügen” scheinen. Von zentraler Bedeutung ist daher die Rolle der Inhaber der Versorgungslager

Von Editorial

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