So. Dez 22nd, 2024

Bargeldgrenzen oder gar -verbote sind in Deutschland politisch nur schwer durchsetzbar, weil man die Nachvollziehbarkeit der Zahlungsströme und damit einhergehende Überwachung fürchtet. Andere Länder kennen seit Langem ein breiteres Instrumentarium der Geldwäscheprävention. Das noch abschließend zu schnürende EU-Geldwäschebekämpfungspaket wird wohl ebenfalls zu allgemeinen Bargeldobergrenzen führen. Einen ersten Schritt geht der deutsche Gesetzgeber nun bei Immobiliengeschäften, bei denen ab dem 1. April Bargeldzahlungen grundsätzlich verboten sein sollen.

Aus notarieller Sicht ist ein Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften zur weiteren Stärkung der Geldwäscheprävention überfällig, auch wenn das weit verbreitete Vorurteil, dass vor uns Notaren mit dem Koffer voller Bargeld Immobilien bezahlt würden, mit der Realität nie viel zu tun hatte. Schon seit Oktober 2021 sind Barzahlungen über 10.000 Euro beim Immobilienerwerb der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) anzuzeigen.

Von Editorial

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert