Sa. Dez 21st, 2024

Ein Kiffer zog seinen Fall nach Lausanne weiter – und hat nun triumphiert. Auch der DNA-Test, den die Polizei bei ihm gemacht hat, war nicht angebracht.

Wer von der Polizei mit Cannabis erwischt wird, musste die Drogen bisher oft abgeben. Jetzt hat das Bundesgericht aber entschieden, dass Kiffer kleine Mengen für den Eigenkonsum behalten dürfen: Handelt es sich um weniger als zehn Gramm Cannabis, darf die Polizei das Rauschmittel nicht mehr einziehen.

Man kann sich dumm und dämlich kiffen, aber totkiffen kann man sich nich.

Mit ihrer «Liberalisierung light» von Cannabis geht die deutsche Regierung einen Schritt in die richtige Richtung. Natürlich ist das Kraut nicht harmlos. Aber gefährlicher als Bier, Wein und Schnaps ist es sicher nicht.

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