Die Partei “Die Heimat” – früher NPD – erhält keine Parteienfinanzierung mehr. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Grund sei ihre Ausrichtung, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Der früheren NPD wird für sechs Jahre die staatliche Parteienfinanzierung gestrichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die sich inzwischen in “Die Heimat” umbenannt hat, sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, urteilten die Richter. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht.
Grundgesetzänderung als Grundlage
Die Partei, die sich inzwischen “Die Heimat” nennt, wurde 2017 nicht verboten, weil sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele nach Auffassung des Gerichts mangels Einflusses nicht erreichen könnte. Daraufhin erfolgte eine Grundgesetzergänzung, wonach einer Partei auch dann staatliche Finanzmittel entzogen werden können, wenn sie nicht verboten ist.
Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten beim Verfassungsgericht, für sechs Jahre die NPD und mögliche Ersatzparteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben.
Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen der Partei wie etwa bei Spenden an sie. Voraussetzung ist jedoch, dass sie oder ihre Anhänger verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Anders als ein Parteiverbot setzt das Streichen von Staatsgeldern nicht voraus, dass die betroffene Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele potenziell auch erreichen kann.
Folgen für die AfD?
Parteien bekommen Zuschüsse, wenn sie bei Wahlen genügend Stimmen erhalten. Das war bei der NPD beziehungsweise “Heimat” zwar zuletzt nicht mehr der Fall. Sie profitierte aber noch von Steuervergünstigungen.
Mit dem Urteil stellt sich die Frage, ob die rechtspopulistische AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann. Dies wird von politischen Gegnern der AfD mit der Begründung gefordert, sie sei eine potenzielle Gefahr für die Demokratie.
Verwiesen wird unter anderem auf den sächsischen Verfassungsschutz, der den dortigen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Entscheiden muss dies wie im Fall der NPD-Nachfolgepartei das Bundesverfassungsgericht.