Seit Ostermontag ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum legal – auch in Hessen. Kiffen ist damit also erlaubt, aber nicht für jeden und auch nicht überall.
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen unter bestimmten Bedingungen legal Cannabis konsumieren – das Gesetz zur teilweisen Freigabe ist in der Nacht zum Ostermontag in Kraft getreten.
Zu größeren Einsätzen oder Zwischenfällen hat das am ersten Tag nicht geführt, wie die Polizei berichtete. “Das wird sicherlich noch ein paar Tage und Wochen dauern, bis wir die Auswirkungen und die Maßnahmen signifikant merken”, sagte ein Polizeisprecher in Frankfurt. “Die Pflanzen müssen ja auch erstmal wachsen.”
In der eigenen Wohnung sind von nun ab drei Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite dieser Orte (100-Meter-Radius) oder auch Kitas oder Kinderspielplätzen verboten bleiben. So genannte Cannabis Social Clubs dürfen Cannabis anbauen und an Mitglieder verkaufen.
Teillegalisierung – mehr, oder weniger Arbeit für die Polizei?
Auf die Polizeibehörden kommen neue Herausforderungen zu, wie das hessische Innenministerium mitteilt. Dies gelte insbesondere für die Überwachung des Jugendschutzes: “Auch nach einer teilweisen Entkriminalisierung kommen zahlreiche strafrechtliche Verstöße in Betracht, etwa bei Überschreitung der maximal zulässigen Mengen oder bei Abgabe an Jugendliche”, erklärt das Ministerium.
Zudem ergeben sich Änderungen im Straßenverkehr. Grundsätzlich sei nicht mit einer Entlastung, sondern weiterhin mit einem hohen Aufwand für die Polizei zu rechnen
Wann können die Cannabis-Clubs loslegen?
Erst zum 1. Juli 2024 werden auch nicht-kommerzielle “Anbauvereinigungen” für Erwachsene erlaubt. In denen dürfen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Die Clubs rechnen frühestens zum Jahresende mit der ersten Abgabe, zunächst müsste nun mit dem Anbau begonnen werden.
Was sagen Suchtexperten zum neuen Cannabis-Gesetz?
Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) begrüßt, dass das Cannabisgesetz die Suchtprävention in den Fokus rücke. “Zudem ist erfreulich, dass der Gesetzgeber Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz sowie zur Suchtprävention in Anbauvereinigungen aufgenommen hat und diese somit stärkt”, teilt die stellvertretende HLS-Vorsitzende Nathalie Bonnet mit.
Ein so genanntes Ausführungsgesetz gebe es in Hessen aber noch nicht und daher sei vieles noch unklar. Die HLS fordere die Landespolitik auf, zügig die Umsetzung eines solchen Gesetzes voranzutreiben. Sowohl Land also auch Kommunen sollten außerdem die notwendigen finanziellen Mittel für Aufklärung und Beratung bereitstellen.
Wie ist die Situation für die Justiz?
Nach dem neuen Gesetz müssen noch nicht vollständig vollstreckte Strafen wegen Cannabisdelikten, die nun nicht mehr strafbar sind, erlassen werden. Seit November werden deshalb hessenweit rund 190.000 Strafverfahren noch einmal angesehen, wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Georg Ungefuk, sagte.
Wie steht es um die geplante Abgabe in Modellkommunen?
Geplant ist zudem, Cannabis in lizenzierten Geschäften reguliert an Erwachsene abzugeben. Dies soll zunächst in Modellkommunen erprobt werden. Frankfurt und Offenbach haben sich gemeinsam dafür beworben.
Frankfurt hofft nach Angaben des Gesundheitsdezernats , dass lizenzierte Verkaufsstellen dazu beitragen, den Schwarzmarkt einzudämmen und den Jugendschutz zu stärken.