Seit Montag steht auf dem Campus der Uni Frankfurt ein propalästinensisches Protestcamp, das betont, den Diskurs öffnen zu wollen. Die einen fühlen sich vorverurteilt, andere bedroht, wieder andere erkennen Antisemitismus.
Lara Gros wohnt auf dem Campus der Goethe-Universität im evangelischen Studentenwohnheim. Die 21-Jährige hat am Sonntag wie alle anderen Studierenden ihres Wohnheims sowie des katholischen Wohnheims Post bekommen.
Die Wohnheim-Betreiber informieren darin über das propalästinensische Protestcamp auf dem Campus der Goethe-Universität und sprechen “für den Zeitraum vom 20.-26.05.2024 ein Besuchsverbot für Teilnehmende des Protestcamps aus”.
Zur Begründung heißt es: “Nicht nur jüdische, auch andere Mitbewohner*innen und Mitarbeitende unserer Häuser werden ein solches Camp angesichts der Vorfälle andernorts als Bedrohung wahrnehmen. Protest kann, darf und soll laut sein, er darf auch stören. Es ist aber oberstes Gebot, den Hausfrieden und die Sicherheit in unseren Studierendenwohnheimen zu wahren.”
Studierende wundern sich über Wohnheim-Schreiben
Weiter heißt es: Bei Verstößen gegen das Besuchsverbot müsse man “mietvertragliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung ziehen”. Lara Gros ist empört über diese E-Mail. “Ich glaube nicht, dass ein Vermieter dir vorschreiben kann, wer Dich in Deinen privaten Räumen besuchen darf. Dass es eine solche Vorverurteilung gibt, bevor das Camp überhaupt angefangen hat, schockiert mich.”
Lara Gros wohnt auf dem Campus der Goethe-Universität im evangelischen Studentenwohnheim. Die 21-Jährige hat am Sonntag wie alle anderen Studierenden ihres Wohnheims sowie des katholischen Wohnheims Post bekommen.
Die Wohnheim-Betreiber informieren darin über das propalästinensische Protestcamp auf dem Campus der Goethe-Universität und sprechen “für den Zeitraum vom 20.-26.05.2024 ein Besuchsverbot für Teilnehmende des Protestcamps aus”.
Zur Begründung heißt es: “Nicht nur jüdische, auch andere Mitbewohner*innen und Mitarbeitende unserer Häuser werden ein solches Camp angesichts der Vorfälle andernorts als Bedrohung wahrnehmen. Protest kann, darf und soll laut sein, er darf auch stören. Es ist aber oberstes Gebot, den Hausfrieden und die Sicherheit in unseren Studierendenwohnheimen zu wahren.”
Studierende wundern sich über Wohnheim-Schreiben
Weiter heißt es: Bei Verstößen gegen das Besuchsverbot müsse man “mietvertragliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung ziehen”. Lara Gros ist empört über diese E-Mail. “Ich glaube nicht, dass ein Vermieter dir vorschreiben kann, wer Dich in Deinen privaten Räumen besuchen darf. Dass es eine solche Vorverurteilung gibt, bevor das Camp überhaupt angefangen hat, schockiert mich.”
Lara Gros wohnt auf dem Campus der Goethe-Universität im evangelischen Studentenwohnheim. Die 21-Jährige hat am Sonntag wie alle anderen Studierenden ihres Wohnheims sowie des katholischen Wohnheims Post bekommen.
Die Wohnheim-Betreiber informieren darin über das propalästinensische Protestcamp auf dem Campus der Goethe-Universität und sprechen “für den Zeitraum vom 20.-26.05.2024 ein Besuchsverbot für Teilnehmende des Protestcamps aus”.
Zur Begründung heißt es: “Nicht nur jüdische, auch andere Mitbewohner*innen und Mitarbeitende unserer Häuser werden ein solches Camp angesichts der Vorfälle andernorts als Bedrohung wahrnehmen. Protest kann, darf und soll laut sein, er darf auch stören. Es ist aber oberstes Gebot, den Hausfrieden und die Sicherheit in unseren Studierendenwohnheimen zu wahren.”
Studierende wundern sich über Wohnheim-Schreiben
Weiter heißt es: Bei Verstößen gegen das Besuchsverbot müsse man “mietvertragliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung ziehen”. Lara Gros ist empört über diese E-Mail. “Ich glaube nicht, dass ein Vermieter dir vorschreiben kann, wer Dich in Deinen privaten Räumen besuchen darf. Dass es eine solche Vorverurteilung gibt, bevor das Camp überhaupt angefangen hat, schockiert mich.”