So. Dez 22nd, 2024

Ein 50-Jähriger soll im Jahr 2018 auf den Verlobten seiner Tochter geschossen haben, um die Hochzeit des Paares zu verhindern. Die Haftstrafe gegen ihn hob der Bundesgerichtshof auf, jetzt wird neu verhandelt.

Ein Prozess wegen Schüssen eines Brautvaters auf einen Bräutigam vor über fünf Jahren im nordhessischen Sontra (Werra-Meißner) ist am Dienstag im Landgericht Gießen neu aufgerollt worden. Es werde eine Beweisaufnahme mit vielen Zeugen durchgeführt, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Schwurgerichtskammer habe bislang Termine bis Ende Juli bestimmt. 

Mann wollte Hochzeit verhindern

Angeklagt ist ein heute 50-jähriger, aus Göttingen stammender Mann. Ihm wird versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Deutsche mit türkischen Wurzeln soll im Februar 2018 den kurdischen Freund seiner Tochter angeschossen und schwer verletzt haben, um die Hochzeit zu verhindern. 

Ob der ethnische Konflikt zwischen Türken und Kurden eine Rolle bei der Tat spielte, ist unklar. Der Angeklagte machte dazu vor Gericht keine Angabe. Nach einem Bericht der Werra-Rundschau wünschte sich der Vater für seine Töchter aber eine am Westen orientierte, moderne Lebensweise. Diese habe nicht zu den Vorstellungen der traditionell denkenden kurdischen Familie des Bräutigams gepasst.

Der Fall war bereits zwei Mal am Landgericht in Kassel verhandelt worden, der Bundesgerichtshof hob jedoch beide Urteile (einmal versuchter Mord, einmal gefährliche Körperverletzung) auf. Das Verfahren wurde daraufhin an das Landgericht in Gießen verwiesen. 

Hochzeit fand trotzdem statt

Obwohl das damalige Opfer trotz der Attacke auf ihn im Dezember 2019 die Tochter des Angeklagten heiratete und damit von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen könnte, soll er am Donnerstag vor Gericht aussagen.

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