Do. Okt 31st, 2024

Im Kreis Groß-Gerau ist in einem weiteren Betrieb die Afrikanische Schweinepest festgestellt worden. Nun müssen alle 1.800 Hausschweine getötet werden. Der organisatorische Aufwand ist enorm, auch der Verkehr ist davon betroffen.

Schon wieder ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen: In einem Betrieb in Trebur (Groß-Gerau) ist bei einem Schwein die Krankheit festgestellt worden. Das teilte das Landwirtschaftsministerium am Dienstag mit. Demnach hatte der Landwirt der zuständigen Veterinärbehörde den Fund eines toten Hausschweines mitgeteilt.

Daraufhin wurden Proben entnommen, die die Schweinepest bestätigten. Nun müssen alle 1.800 Hausschweine des Betriebes getötet werden. Das schreibt das Tierseuchengesetz vor. Für die tierschutzgerechte Tötung wurde ein Spezialunternehmen beauftragt.

Landesstraße und Radweg werden gesperrt

Das hat auch Auswirkungen auf den Verkehr. Aufgrund der hohen Anzahl an Tieren und der Lage des Betriebes werden die Landesstraße 3094 und der Radweg zwischen Wallerstädten und Geinsheim ab dem frühen Mittwochmorgen gesperrt. Eine Umleitung für den Auto- und Radverkehr wird eingerichtet.

“Die Sperrung wird bis Ende der Maßnahme, voraussichtlich Freitagnachmittag, bestehen bleiben”, sagte das Landwirtschaftsministerium. Die L3094 bleibt lediglich für Anwohnerinnen und Anwohner und ansässige Betriebe geöffnet. Auch lokale Buslinien sind von der Sperrung betroffen. Aktuelle Informationen werden kurzfristig auf der Webseite des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) veröffentlicht.

Erster hessischer ASP-Fall im Juni

Es ist der achte betroffene Betrieb im Kreis Groß-Gerau. Vergangene Woche gab es außerdem einen Fall im Kreis Bergstraße. Dort wurde erstmals bei einem Wildschwein die Schweinepest nachgewiesen.

Der erste Schweinepest-Fall in Hessen war Mitte Juni im Kreis Groß-Gerau festgestellt worden. Seitdem findet in der Region eine großanlegte Kadaver-Suche statt. Nach Angaben des Ministeriums wurden bislang 107 Kilometer Elektrozäune aufgestellt. “Diese sollen die Wanderung kranker Tiere verhindern”, hieß es dazu.

Rund 29.000 Hektar Fläche wurden bisher von Kadaver-Suchhunden und Drohnen abgesucht. Bislang wurden dabei 72 positive Fälle entdeckt.

Zwei Sperrzonen eingerichtet

Das Land richtete zwei Sperrzonen ein. In der Sperrzone II (“Infizierte Zone”) gelten ein Jagdverbot und eine Leinenpflicht für Hunde, Fußgänger müssen auf den Wegen bleiben. Maschinelle Arbeiten auf Feldern müssen zuvor genehmigt werden. Damit soll verhindert werden, dass Wildschweine aufgeschreckt werden und das Virus weiter verbreiten. Die Sperrzone II umfasst mittlerweile den kompletten Landkreis Groß-Gerau. Auch Teile angrenzender Landkreise und Städte gehören dazu.

In der weiter gefassten Sperrzone I, der so genannten Pufferzone, wird zur verstärkten Jagd auf Wildschweine aufgerufen. Für Schweinehalter gelten Einschränkungen.

Ein Gedanke zu „Betrieb im Kreis Groß-Gerau muss 1.800 Schweine töten lassen“
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