Mi. Okt 16th, 2024

In Frankfurt dürfen ab jetzt keine E-Roller mehr in den U- und Straßenbahnen mitgenommen werden. Die VGF begründete das Verbot mit Sicherheitsbedenken bei den Akkus der Roller. RMV und NVV wollen sich der neuen Regelung nicht anschließen.

Die Mitnahme von E-Tretrollern in U-Bahnen und Straßenbahnen in Frankfurt ist seit diesem Dienstag (1. Oktober) verboten. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) reagierte damit auf eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Der Grund: Die in den Elektrorollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus würden im Gegensatz zu beispielsweise Akkus von Pedelecs – also Fahrrädern mit Motor – nicht auf ihre mechanische Festigkeit überprüft.

Dadurch sei das Brand- und Explosionsrisiko sowie das Risiko von austretendem Rauchgas höher. Das hatte die VGF schon vor einer Woche (24. September) als Begründung mitgeteilt.

“Entscheidung nicht leichtgefallen”

Es sei keine leichte Entscheidung gewesen, hieß es in einer Mitteilung der VGF. Die Sicherheit der Fahrgäste stehe aber “über allen anderen Erwägungen”.

Man folge damit der Einschätzung von Expertinnen und Experten in der Nahverkehrs-Branche und dem Beispiel anderer großer Verkehrsunternehmen etwa in Berlin, Hamburg und München. Dort sei das Mitnahme-Verbot bereits umgesetzt.

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Wie die Mitnahme bisher geregelt war

Bisher galten für die Mitnahme der E-Scooter die gleichen Regeln wie für Fahrräder und Pedelecs: Demnach waren sie prinzipiell erlaubt, einen Anspruch auf die Beförderung gab es aber nicht. Zu bestimmten Zeiten konnte die Mitnahme zudem eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Rollstuhlfahrern und Kinderwägen wurde zudem Vorrang eingeräumt. Das gilt auch in Zügen und S-Bahnen der Deutschen Bahn sowie Verkehrsmitteln des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) und des Nordhessischen Verkehrsverbunds (NVV).Ende der weiteren Informationen

Man bedauere es, wenn die Entscheidung “im Einzelfall zu individuellen Nachteilen führt”. Ernstzunehmende Sicherheitsrisiken für seine Fahrgäste müsse ein Verkehrsunternehmen allerdings “nach bestem Wissen und Gewissen” ausschließen. Dazu sei die VGF rechtlich verpflichtet.

Bereits im Februar hatte sich der Branchenverband VDV für ein Verbot in Bussen und Bahnen ausgesprochen – eine Reaktion auf zwei Gutachten, die den E-Tretrollern mangelnde Sicherheitsstandards bescheinigten sowie Explosionen im öffentlichen Nahverkehr in unter anderem London, Madrid und Barcelona.

RMV will bundesweite Regelung

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hatte auf die VGF-Ankündigung überrascht reagiert und kritisierte die Entscheidung als Alleingang. Man verfolge die Branchen-Diskussion um die Akku-Probleme genau, teilte der Verkehrsverbund auf hr-Nachfrage mit. An den Regelungen zur Beförderung werde man aber nichts ändern. Stattdessen bevorzugt der RMV eine bundesweite Regelung.

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