Innerhalb kürzester Zeit soll ein Jugendlicher aus Wächtersbach mehrere schwere Straftaten begangen haben – unter anderem versuchten Mord mit einer Axt. Dafür sitzt der 16-Jährige jetzt in U-Haft.
Er soll Menschen verletzt und bedroht, gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz verstoßen und Polizisten bei seiner Festnahme verletzt haben: Wegen mehrerer mutmaßlicher Straftaten sitzt ein 16-Jähriger aus Wächtersbach (Main-Kinzig) nun in Untersuchungshaft. Das teilten die Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei in Hanau am Mittwoch mit.
Die Behörden werfen dem Jugendlichen vor, innerhalb kürzester Zeit in Bad Orb (Main-Kinzig) eine Reihe von Straftaten begangen zu haben, die zum Teil so erheblich waren, dass die Ermittler befürchteten, der Jugendliche könne vor etwaigen Strafverfahren fliehen.
Axtangriff auf 31-Jährigen, Bedrohung eines 38-Jährigen
In einem Fall ist er wegen versuchten Totschlags verdächtig. Am vergangenen Mittwochabend soll er den Angaben zufolge einen 31-Jährigen im Streit mit einer Axt attackiert haben. Dabei erlitt der 31-Jährige Schnittverletzungen an Armen und Händen.
Zwei Tage später soll er an gleicher Stelle einen 38-Jährigen mit einem “als Schusswaffe beschriebenen Gegenstand” bedroht haben. Am Montagabend wurde der 16-Jährige dann erneut auffällig: An einem Bolzplatz trafen ihn Polizeibeamte mit einer CO2-Pistole, einem Einhandmesser und Drogen-Utensilien an. Als Grund für den Waffenbesitz gab er einen zuvor angemeldeten Musikvideo-Dreh an.
Widerstand gegen Verhaftung
Ein Videodreh konnte jedoch nicht verifiziert werden, der 16-Jährige wurde festgenommen. Auf der Polizeiwache soll er Widerstand geleistet und zwei Polizeibeamte leicht verletzt haben. Neben Drohungen und Beleidigungen den Beamten gegenüber soll er auch Ausrüstungsgegenstände und Mobiliar beschädigt haben.
Aufgrund der engen zeitlichen Abfolge an Ermittlungsverfahren wurde der Tatverdächtige am Dienstag der zuständigen Jugendrichterin beim Amtsgericht in Gelnhausen vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau erließ die Richterin einen Untersuchungshaftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Im Anschluss an dessen Verkündung wurde der 16-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. Er muss sich nun einem Verfahren nach Jugendstrafrecht stellen.
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