Im Oktober 2020 war eine unbeteiligte Autofahrerin bei einem mutmaßlich illegalen Autorennen auf der A66 bei Hofheim ums Leben gekommen. Nach mehreren gescheiterten Versuchen hat der Prozess gegen zwei der drei Angeklagten begonnen. Die schweigen.
Fast vier Jahre nach dem Tod einer 71 Jahre alten Autofahrerin auf der A66 bei Hofheim (Main-Taunus) müssen sich seit Mittwoch zwei der ursprünglich drei Angeklagten vor dem Frankfurter Landgericht verantworten.
Im dritten Anlauf konnte der Prozess starten, nachdem der dritte Angeklagte zum geplanten Prozessstart vor einem Monat noch im Iran aufgehalten hatte. Er hatte nach Angaben seines Verteidigers zunächst kein Visum erhalten.
Strafverfahren abgetrennt
Zum Prozessauftakt ist er ebenfalls nicht erschienen. Als Grund gab er dieses Mal eine längerfristige Krankheit an. Das Strafverfahren gegen ihn wurde abgetrennt.
Den drei Männern im Alter von 30, 33 und 38 Jahren wird die Teilnahme an einem verbotenen Autorennen vorgeworfen. Eine daraus resultierende Todesfolge wird bislang nur dem 38-Jährigen vorgeworfen. Allerdings beantragte der Staatsanwalt einen rechtlichen Hinweis, dass dies auch auf den weiteren Angeklagten zutreffen könne.
Sehr detailliert beschreibt die Anklage den möglichen Tatablauf an dem Tag im Oktober 2020. Danach hatten sich die drei Männer im Rahmen einer organisierten Autoausfahrt getroffen, bereits auf der Bundesstraße bei Heppenheim sollen sie über 100 Kilometer pro Stunde schneller als erlaubt gefahren sein. Etwa um 13.15 Uhr fuhren sie bei Wiesbaden auf die Autobahn 66 auf, der Beifahrer des 38 Jahre alten Angeklagten filmte immer wieder das Geschehen auf der fast zehn Kilometer langen Strecke bis zum Unfall.
Angeklagte schweigen
Zu Beginn des Prozesses äußerten sich die beiden 30 und 38 Jahre alten Angeklagten nicht zu den Vorwürfen. Sie werden keine Angaben machen, erklärten ihre Rechtsanwälte.